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Legal2026-03-29

Listenhunde in Deutschland: Ein komplexer Flickenteppich an Gesetzen

Vom Importverbot bis zu kantonalen Rasselisten – was Halter von Pitbulls, Staffords und Co. in Deutschland wissen müssen.

Listenhunde in Deutschland: Ein komplexer Flickenteppich an Gesetzen

Strenge Regeln für "gefährliche Hunde"

Deutschland hat ein striktes "Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz". Dieses Gesetz verbietet es, Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen nach Deutschland einzuführen oder zu verbringen. Verstöße hiergegen werden als Straftat geahndet.

Regulierung auf Bundeslandebene

Innerhalb Deutschlands entscheiden die Bundesländer individuell über die Haltung dieser Rassen. In einigen Bundesländern wie Bayern oder Hessen ist die Haltung nur mit strengen Auflagen (Wesenstest, Sachkundenachweis, hohe Steuer) möglich. Andere Länder, wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, haben Rasselisten komplett abgeschafft und beurteilen nur noch das individuelle Verhalten des Hundes.

💡 Goldener Rat

Reisen Sie niemals mit einem Listenhund in ein anderes Bundesland, ohne vorher die dortigen Regeln zu prüfen. Ein Hund, der in Ihrem Heimatort ohne Maulkorb laufen darf, könnte im Nachbarbundesland sofort sichergestellt werden, wenn er dort als gefährlich eingestuft ist.

Wesenstest und Sachkunde

Für Halter von Listenhunden ist der "Wesenstest" der entscheidende Termin. Besteht der Hund diesen Test, können oft Maulkorb- und Leinenpflicht aufgehoben werden. Zudem muss der Halter seine eigene "Sachkunde" in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen.