Tierhalterhaftung: Sie zahlen immer
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (§ 833 BGB) besagt: Wenn ein Tier einen Menschen tötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Halter zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet. Es ist irrelevant, ob Sie "Schuld" haben oder ob Sie vorbildlich aufgepasst haben. Die Haftung ist unbegrenzt.
1. Gesetzliche Pflicht in Bundesländern
In mehreren Bundesländern (z.B. Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Thüringen) ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht für ausnahmslos alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben. In anderen (z.B. Bayern) gibt es sie nicht flächendeckend, aber sie wird für Listenhunde gefordert. Unabhängig vom Gesetz ist es finanziell ruinös, auf sie zu verzichten. Die Policen kosten im Schnitt nur 50-80€ im Jahr.