Striktes Importverbot
Aufgrund von Beißvorfällen in den 2000er Jahren hat der Bund das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz erlassen. Der Import von Rassen wie dem Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (sowie deren Mischlinge) aus dem Ausland nach Deutschland ist eine Straftat.
1. Jedes Land hat seine eigene Liste
Die Haltung im Inland wird von den Bundesländern selbst reguliert. Während Niedersachsen gar keine Rasselisten führt, haben Bayern oder Hessen extrem strenge Kategorien. Das bedeutet: Ein in NRW völlig legal und ohne Auflagen gehaltener Rottweiler kann im Urlaub in Bayern plötzlich strengster Leinen- und Maulkorbpflicht (+Wesenstest) unterliegen.