Gastrecht (Hausrecht) regiert
Es existiert kein absolut bindendes bundeseinheitliches "Lebensmittelgesetztes-Hygiene-Verbot", das einen gut trainierten Hausgenossen im vorderen Besucher-Bistro (im Unterschied zu Küchenzonen oder Schlachter-Theken im Supermarkt, welche strengsttabu sind!) kategorisch ausbremst. Dennoch: Es obliegt ausschließlich (!) dem Hausrecht (Privatrechtlichen Inhabern) des Wirtes ob Tiere genehm sind. Die Regel lautet Fragen! Wenn ja, wird vorausgesetzt der Hund stört nicht, fiept nicht, versperrt keine Arbeitswege für Kellner.