Strikte Vorschriften zur Bewegung
Die 2022 verschärfte deutsche Tierschutz-Hundeverordnung verbietet nicht nur Stachelhalsbänder absolut, sondern definiert auch konkret das geforderte Mindestmaß an Auslauf für Zwingeranlagen und reguläre Haushalte. Hunden muss mindestens zweimal am Tag für insgesamt mindestens eine Stunde außerhalb einer reinen Zwingerhaltung/Räumlichkeit freier Auslauf gewährt werden.
Anbindehaltung ist streng verboten
Die dauernde Anbindehaltung (Kettenhaltung) im eigenen Hof ist in Deutschland mittlerweile strikt illegal. Die Ämter dulden solche Haltungsformen oft keinen Tag mehr, und die Tiere werden umgehend beschlagnahmt, wenn Hinweise aus der Nachbarschaft beim zuständigen Veterinäramt eingehen.