Eine deutsche Tradition
Die Hundesteuer ist eine der ältesten Gemeindesteuern in Deutschland. Unabhängig davon, ob Sie den Hund aus dem Tierheim adopted oder von einem Züchter gekauft haben, muss jeder Hundebesitzer seinen Vierbeiner in der Regel innerhalb von 14 bis 30 Tagen nach Ankunft beim örtlichen Finanzamt oder der Gemeinde anmelden.
1. Höhe der Steuer
Die Kosten variieren stark. In kleinen Dörfern kann die Steuer nur 30€ pro Jahr betragen, während sie in Großstädten wie Köln oder Berlin oft über 100€ bis 150€ (für den ersten Hund) liegt. Für Zweithunde zahlen Sie meist deutlich mehr. Sogenannte "Listenhunde" (Kampfhunde) können extrem teuer besteuert werden, teilweise bis über 900€ jährlich!
2. Verstecken ist zwecklos
Das Finanzamt führt unangekündigt Stichproben durch Mitarbeiter durch. Wenn Sie Ihren Hund nicht angemeldet haben, droht Ihnen ein Bußgeld wegen Steuerhinterziehung (oft in Höhe von mehreren Hundert Euro plus rückwirkende Zahlung).
💡 Pro-Tipp
Befreit von der Steuer sind fast überall Assistenzhunde (wie Blindenhunde). Auch wer Hunde aus lokalen (deutschen) Tierheimen adoptiert, bekommt oft eine Steuerbefreiung oder Ermäßigung für das erste Jahr.