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Legal2026-05-04

Haustiere in Mietwohnungen: Ihre Rechte in Österreich

Darf der Vermieter Hunde verbieten? Ein Blick in das österreichische Mietrecht.

Haustiere in Mietwohnungen: Ihre Rechte in Österreich

Mietrecht und Haustierhaltung in Österreich: Was Sie wissen müssen

In Österreich ist die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen ein Thema, das oft zu Unsicherheiten führt. Während Kleintiere wie Hamster oder Wellensittiche generell immer erlaubt sind, sieht es bei Hunden und Katzen etwas anders aus. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben.

Der Mietvertrag ist entscheidend

Grundsätzlich gilt: Ein generelles Verbot der Haustierhaltung in Formularmietverträgen ist laut Oberstem Gerichtshof (OGH) unzulässig. Dennoch kann der Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen an seine Zustimmung knüpfen. Es ist daher ratsam, bereits vor der Anschaffung eines Tieres das Einvernehmen mit dem Vermieter zu suchen und dies schriftlich festzuhalten.

Goldener Rat

"Achten Sie darauf, dass im Mietvertrag keine Klauseln stehen, die die Tierhaltung ohne sachlichen Grund verbieten. Solche Klauseln sind oft unwirksam. Ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn im Vorfeld kann zudem Wunder wirken, um spätere Konflikte wegen Lärmbelästigung zu vermeiden."

Pflichten der Tierhalter

Als Tierhalter sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Haustier die anderen Hausbewohner nicht unzumutbar belästigt. Dazu gehört vor allem die Vermeidung von übermäßigem Lärm (Dauerbellen) und die Einhaltung von Sauberkeit im Stiegenhaus und in den Außenanlagen. In vielen Wohnhausanlagen gibt es zudem eine Hausordnung, die das Mitführen von Hunden an der Leine oder mit Maulkorb vorschreibt.

Was passiert bei Verstößen?

Sollte es zu massiven Störungen kommen, kann der Vermieter die Entfernung des Tieres verlangen oder im schlimmsten Fall sogar den Mietvertrag kündigen. Eine gute Haftpflichtversicherung, die auch Mietschäden durch Haustiere abdeckt, ist in jedem Fall dringend zu empfehlen.