← Volver al blog
Legal2026-05-03

AMICUS: Die obligatorische Registrierung für Hunde in der Schweiz

Jeder Hund in der Schweiz muss zwingend bei AMICUS registriert sein. Erfahren Sie alles über Fristen, Mikrochips und die Rolle der Gemeinde.

AMICUS: Die obligatorische Registrierung für Hunde in der Schweiz

Sicherheit durch Registrierung

Die Schweiz legt grossen Wert auf die Rückverfolgbarkeit von Hunden. Deshalb ist die Registrierung in der nationalen Datenbank AMICUS für alle Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben. Dies dient nicht nur der Seuchenprävention, sondern hilft auch dabei, entlaufene Tiere schnell wieder ihren Besitzern zuzuführen.

Der Ablauf der Registrierung

Der Prozess ist dreistufig aufgebaut:

  • 1. Gemeinde: Bevor Sie einen Hund registrieren können, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde als Hundehalter erfassen lassen. Sie erhalten daraufhin Ihre AMICUS-Login-Daten per Post.
  • 2. Tierarzt: Der Tierarzt kennzeichnet den Hund mit einem Mikrochip und registriert die Chipnummer sowie die Merkmale des Hundes direkt in AMICUS.
  • 3. Kontrolle: Als Halter müssen Sie die Daten im System kontrollieren und eventuelle Änderungen (z.B. Umzug oder Halterwechsel) innerhalb von 10 Tagen melden.

💡 Der Goldene Rat

Bewahren Sie die AMICUS-ID Ihres Hundes immer griffbereit (z.B. digital im PetControl-Profil) auf. Bei einem Notfall oder dem Verlust des Tieres können Sie so sofort alle notwendigen Informationen an die Behörden weitergeben.

Wichtige Fristen

Welpen müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt registriert sein. Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland importieren, müssen Sie diesen innerhalb von 10 Tagen nach dem Grenzübertritt bei einem Schweizer Tierarzt vorstellen und registrieren lassen.